Angebot
Entlastung für Familien und Behinderte
Die ständige Anforderung an die Familie führt auch zu einer Einschränkung der Entwicklung und der Selbständigkeit des behinderten Menschen. Der Freiraum des Behinderten und seine Entwicklungsmöglichkeiten vergrößern sich in solchen Familien, in denen alle Mitglieder einen entsprechenden Freiraum haben, der es ihnen ermöglicht, erneut Kraft zu schöpfen für die besonderen Anforderungen des Alltages.
In Familien, in denen alle Angehörige ausreichend Zeit zur Befriedigung ihrer eigenen Wünsche und Bedürfnisse haben, kann sich auch ein behindertes Kind in seinen Möglichkeiten optimal entwickeln.
Der Familienentlastende Dienst der Lebenshilfe Syke e.V. möchte helfen, Überforderung und Überbelastung der Eltern behinderter Menschen abzubauen. Gleichzeitig bieten wir den Menschen mit Behinderung Hilfe zur Förderung der eigenen Selbständigkeit, und der ständigen Pflegeperson Entlastung bei vorübergehender Überforderung oder Abwesenheit.
Angebote des FED der Lebenshilfe Syke e.V.
Ambulante Hausbetreuung
Sie richtet sich nach Ihren speziellen Wünschen in der häuslichen Umgebung
Wochenendbetreuung
Jedes Wochenende machen wir Ihnen das Angebot einer Betreuung von freitags bis sonntags oder montags in den FED-Räumen.
Individuelle Betreuung
Innerhalb der Woche oder über einen längeren Zeitraum nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Ferienbetreuung
Innerhalb der Ferienzeiten bieten wir über einen längeren Zeitraum eine Betreuung in den Fed-Räumen an.
Ferienfreizeiten
In den Oster-, Sommer und Herbstferien bieten wir Ihrem Angehörigen an, an einer Freizeit teilzunehmen.
Kosten, Beratung, Anmeldung
Für die Einsätze des Familienentlastenden Dienstes ist in den meisten Fällen eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) , Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bis 18 Jahre und nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes, zusätzliche Betreuungsleistungen, (§ 45b SGB XI) möglich.
Ohne Kostenübernahme seitens der Pflegekasse sollte versucht werden, über das SGBX II §54, §61, in Verbindung mit dem SGB IX die Betreuungskosten erstattet zu bekommen.
Für Unterkunft Und Verpflegung ist ein geringer Eigenanteil zu zahlen.
Wenn Sie sich für die Angebote des FED interessieren, kommen Sie bitte in mein Büro oder rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.
Warum Familienentlastender Dienst?
Familien mit behinderten Angehörigen sind über viele Jahre hinweg von starken körperlichen und seelischen Anforderungen betroffen. Das Leben mit einem behinderten Angehörigen erfordert viel Zeit, Geduld und Energie. Die Pflege, Aufsicht und Erziehung nimmt nicht ab, sondern oftmals im Laufe der Jahre noch zu.
Besonders den Müttern bleibt wenig Zeit für sich selbst. Sie sind in ihren sozialen Kontakten, in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt. Die Anforderungen können Folgen für Gesundheit, Partnerschaft und das gesamte Familienleben haben.
Ein Kinobesuch, ein paar unbeschwerte Stunden mit Freunden, ein freies Wochenende, ein Urlaub, sind für Angehörige von behinderten Menschen notwendig und ermöglichen ihnen, die außergewöhnlichen Aufgaben für ihr behindertes Kind mit Freude und Ausdauer leisten zu können.