UnsereSchulassistenz

Wir unterstützen Kinder mit Assistenzbedarf bei ihrem Besuch in der Regelschule.

SchulassistenzDamit der Schulalltag klappt!

Für einige Schüler mit besonderem Hilfebedarf ist der Schulbesuch eine große Herausforderung – ob durch körperliche, sozial-emotionale oder geistige Einschränkungen. Deshalb stellt die Lebenshilfe Syke das Angebot der Schulassistenz zur Verfügung. Mit dieser Unterstützungsleistung wird Kindern und Jugendlichen der Besuch „ihrer“ Schule erleichtert und Schulfrust verhindert. Eine Schulassistenz trägt durch individuell abgestimmte Unterstützung zu einer inklusiven und wohnortnahen Beschulung bei.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Bolesta

Leitung

UnsereAngebote

Kinder sollten so selbstständig wie möglich zur Schule gehen und lernen, ihre Aufgaben allein zu bewältigen. Dies gilt natürlich auch für Kinder mit besonderem Hilfebedarf. Immer wenn das Kind Unterstützung braucht, ist die Schulassistenz als Ansprechpartner da. Sie unterstützt bei allen Tätigkeiten und Herausforderungen, die der Schüler allein nicht oder noch nicht meistert.

Unsere Unterstützung:

  • im lebenspraktischen Bereich (z. B. Hilfe beim An- und Ausziehen)
  • bei der Orientierung im Schulgebäude, beim Klassenraumwechsel
  • medizinische Hilfe, Medikamentengabe etc. (z. B. bei Diabetes)
  • unterrichtsbezogene Tätigkeiten (z. B. persönliche Ansprache und Ermunterung)
  • psychische Hilfestellung (z. B. Vermeidung von und Umgang mit Stresssituationen)
  • Förderung der sozialen Integration (z. B. Herstellung von Kontakten zu Mitschülern)

Gut zu wissen

Anspruch auf Schulassistenz/ Begleitung

Ein Unterstützungsbedarf wird Schülern gewährt, die eine körperliche, geistige und/oder sozial-emotionale Beeinträchtigung/Behinderung haben.

Schulassistenz ist grundsätzlich für jede Schulform sowie bei jeder schulischen Ausbildung möglich.

Finanzierung der Maßnahme

Die Teilnahme am Schulunterricht mithilfe einer Assistenz/Begleitung ist bzw. kann eine Maßnahme zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe des Landkreises nach dem SGB XII oder der Jugendhilfe nach dem SGB XIII sein.

Gern beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

Weg zu einer Schulassistenz

Schritt 1: Die Eltern stellen einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landkreis.
Schritt 2: Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt ein Kostenanerkenntnis durch den Landkreis, der den Umfang der Assistenzleistung regelt.
Schritt 3: Die Lebenshilfe erhält vom Landkreis den Auftrag, eine geeignete Schulassistenz auszuwählen. Wir nehmen daraufhin Kontakt mit den Eltern und der entsprechenden Schule auf.

Schulassistenz

Max-Planck-Straße 6
28857 Syke