Auf dieser Seite möchten wir alle Mitarbeiter, Betreuten sowie Angehörige und Interessierte über das Thema Covid-19 in der Lebenshilfe Syke infomieren. In den unten stehenden Updates finden Sie umfassende Informationen zu den Maßnahmen und Entwicklungen seit Mitte März. Außerdem stellen wir Ihnen hier auch nützliche Formulare zum Download zur Verfügung.
Unsere ganze Aufmerksamkeit gehört in dieser Zeit der Betreuung und dem Schutz der Menschen, die in unseren Einrichtungen leben oder sie täglich besuchen sowie unseren Mitarbeitern, die sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Zeit bewusst sind. Ihnen gebührt unser ganz besonderer Dank für ihre hohe Einsatzbereitschaft. Ebenso danken wir allen Eltern und Angehörigen herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Wir wünschen allen Freunden und Unterstützern unserer Lebenshilfe Syke, dass sie gut durch diese besondere Zeit kommen. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Da die Betreuten in den Wohnheimen nun ihre erste Impfung erhalten haben, ist in absehbarerer Zeit eine Rückkehr in die Delme-Werkstätten möglich. 14 Tage nach dem Erhalt der Erstimpfung können die Bewohner voraussichtlich wieder ihren regelmäßigen Arbeitsalltag antreten, da das Risiko eines schweren Verlaufes bei einer Infektion mit Covid-19 durch die Impfung erheblich gemindert wird. Zur Rückkehr in die Werkstätten finden in Kürze noch genauere Abstimmungen mit der Delme statt.
Neuerungen gibt es für die staatlich anerkannnten Tagesbildungsstätten Erlenschule und Weserschule: Im Zuge der aktuellen niedersächsischen Verordnung (gültig ab dem 12. April 2021) gibt es nun eine verpflichtende Testung für Beschäftigte und Schüler in Tagesbildungsstätten. Zweimal pro Woche sind Corona-Schnelltests verpflichtend vorzunehmen. Die Schüler werden von ihrer Tagesbildungsstätte mit den erforderlichen Tests (soweit verfügbar) ausgestattet. Diese werden zu Hause – vor dem Beginn des Präsenzunterrichts – im Beisein der bzw. mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt. Die Verpflichtung zur Testung bedeutet, dass die Präsenzpflicht ausgesetzt wird, die Schüler können freiwillig am Distanzlernen zu Hause teilnehmen. Des Weiteren gilt während des Schulbetriebs, ohne Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses, ein generelles Zutrittsverbot zum Schulgelände.
Für die Mitarbeiter der Schulassistenz gilt die zweimal wöchentliche Verpflichtung zur Testung gleichlautend. Mit Schnelltests ausgestattet werden sie in der erforderlichen Anzahl – je nach Verfügbarkeit – durch die Schulen bzw. durch die Lebenshilfe Syke.
Inzwischen haben alle Mitarbeiter der Lebenshilfe Syke, die in einer Einrichtung aus den drei Bereichen Kindertagesstätten, Schulische Bildung und Frühförderung sowie Wohnen arbeiten, ein erstes Impfangebot erhalten. Mitte März waren zunächst die Mitarbeiter in unseren Einrichtungen in Hoya an der Reihe. Es folgten die Kindertagesstätten und unsere Tagesbildungsstätte im Landkreis Diepholz. Die Mitarbeiter aus dem Kinder- und Jugendbereich haben größtenteils Termine im zentralen Impfzentrum wahrgenommen. In dieser und der letzten Woche kamen dann nach langem Warten erfreulicherweise die mobilen Impfteams in unsere Wohnheime. Zuletzt wurde am Dienstag, 13. April 2021, im Wohnheim Stuhr zum ersten Mal geimpft.
Über diese neuen Ereignisse freuen wir uns sehr und wir sind sehr erleichtert, dass sich nach der langen Zeit des Bangens und Wartens endlich neue Entwicklungen ergeben haben.
Alle bisherigen Maßnahmen, die unsere Wohnheime und das Ambulant Betreute Wohnen betreffen, werden zunächst fortgeführt und gelten voraussichtlich bis zum 18. April 2021. Dies gilt auch für die Regelung der Delme-Werkstätten: Es obliegt den Beschäftigten selbst, ob sie in die Werkstätten gehen oder nicht.
Die Gemeinschafts- und Übernachtungsangebote unseres Familienentlastenden Dienstes können mindestens bis zum 18. April 2021 nicht stattfinden. Eine ambulante Betreuung wird weiterhin angeboten.
Sollten sich kurzfristig neue Entwicklungen ergeben, informieren wir sofort.
Die mobile Frühförderung findet unter Einhaltung von weitreichenden infektionsschützenden Maßnahmen statt. Hierzu zählt auch ergänzend das freiwillige Schnelltestangebot für alle Mitarbeiter.
Für unsere staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten Erlenschule und Weserschule soll es wie folgt weitergehen:
„In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für […] Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) […] ist dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) außer in Grundschulen, Abschlussklassen, Förderschule geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätte und zurück zur Notbetreuung ist notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.“ Die in der derzeit geltenden Verordnung aufgeführten Grundsätze werden demnach fortgeschrieben.
Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzwerte sind von kultusministerieller Seite verschiedene Sicherungsmaßnahmen in Planung, wie z. B. die regelmäßige Testung von schulischem Personal und Schülern. Ob und ggf. wie eine entsprechende Regelung dann auf eine Umsetzung in den Tagesbildungsstätten übertragen werden kann, bleibt vorerst noch abzuwarten.
Die Schulassistenz begleitet die Kinder entsprechend deren Beschulungsszenarien im Präsenzunterricht. In Einzelfällen bzw. nach Befürworten seitens des Leistungsträgers findet eine Begleitung des Homelearnings zu Hause oder am Bildschirm (in Form einer Videokonferenz) statt.
Auch für diesen Bereich gilt: Sollte die neue Niedersächsische Verordnung darüber hinaus noch Veränderungen mit sich bringen, informieren wir schnellstmöglich.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 22. März 2021 hat sich für den Bereich Kindertagesstätten zunächst nichts verändert. Wie zuletzt gilt für unsere Kindergärten, Krippen und Horte:
„Die Kindertageseinrichtungen [sind seit dem] 8. März 2021 für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) geöffnet. Die Kitas sind damit im Grundsatz offen und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung. Das gilt allerdings nur bei einem Inzidenzwert von unter 100. Bei über 100 bleibt oder wird die Einrichtung bei gleichzeitigem Notbetrieb geschlossen.“ Derzeit haben wir im Landkreis Diepholz einen Inzidenzwert von 69,6. Der Landkreis Nienburg liegt aktuell bei 41,2 (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/).
Sollten sich darüber hinaus neue Entwicklungen ergeben, informieren wir umgehend.
Alle bisherigen Maßnahmen, die unsere Wohnheime und das Ambulant Betreute Wohnen betreffen, werden zunächst bis zum 28. März 2021 fortgeführt. Dies gilt auch für die Regelung der Delme-Werkstätten: Es obliegt den Beschäftigten selbst, ob sie in die Werkstätten gehen oder nicht.
Die Gemeinschafts- und Übernachtungsangebote unseres Familienentlastenden Dienstes können mindestens bis zum 28. März 2021 nicht stattfinden. Eine ambulante Betreuung wird weiterhin angeboten.
Außerdem gibt es in der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung, die am 8. März 2021 in Kraft getreten ist, noch eine Anpassung zur Testung in unseren Wohnheimen:
In den Wohnstätten regelt §14 Abs. 1 neu, dass bei einem aktuellem Infektionsgeschehen mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörden Besuch weiterhin empfangen werden kann, sofern dieses mit dem Interesse des Gesundheitsschutzes vereinbar ist. In Absatz 3 im §14 wurde der Inzidenzwert von 50 auf 35 abgesenkt. Ab diesem Wert muss Besuchern der Wohnstätte ein PoC-Antigen-Schnelltest verpflichtend angeboten werden.
Für Mitarbeiter gilt weiterhin, dass sie sich dreimal wöchentlich testen lassen müssen (siehe Update Bereich Wohnen vom 18.02.2021).
Unter diesem Link können die aktuellen Fallzahlen sowie der Inzidenzwert des Landkreises Diepholz abgerufen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/.
Für unsere staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten Erlenschule und Weserschule soll es ab Montag wie folgt weitergehen:
„Die Präsenzpflicht wird bereits ab dem 8. März 2021 wieder hergestellt […].“ Für unsere Tagesbildungsstätten gilt daher ab Montag für alle Schüler das Wechselmodell („Szenario B“) – auch für die Schüler, die bisher von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht haben.
„Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber natürlich weiterhin bestehen […]“ und weiter heißt es: „In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 gibt es allerdings zunächst keine weiteren Öffnungsschritte. Hier bleibt es vorerst bei der jetzigen Regelung.“ Derzeit haben wir im Landkreis Diepholz einen Inzidenzwert von knapp über 40. Der Landkreis Nienburg liegt etwa bei 65 (Stand: 05.03.21 / Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/).
Hinzukommt, dass ab dem 8. März 2021, zunächst bis zu den Osterferien, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im „Szenario B“ der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist.
Sollte die neue Niedersächsische Verordnung darüber hinaus noch Veränderungen mit sich bringen, informieren wir umgehend.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März 2021 hat der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne bereits eine Information herausgeben, wie es für unsere Kindergärten, Krippen und Horte ab Montag weitergehen soll:
„Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 8. März 2021, für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) geöffnet. Die Kitas sind damit im Grundsatz offen und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung. Das gilt allerdings nur bei einem Inzidenzwert von unter 100. Bei über 100 bleibt oder wird die Einrichtung bei gleichzeitigem Notbetrieb geschlossen.“ Derzeit haben wir im Landkreis Diepholz einen Inzidenzwert von knapp über 40. Der Landkreis Nienburg liegt etwa bei 65 (Stand: 05.03.21 / Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/).
Sollte die am Wochenende zu erwartende neue Niedersächsische Verordnung noch weitere Veränderungen mit sich bringen, geben wir die Informationen umgehend weiter.
Die bereits geltenden Maßnahmen werden über den 28. Februar 2021 hinaus bis zum 7. März 2021 verlängert.
Das bedeutet "Szenario C" (Notbetreuung in Kleingruppen) in den Kindertagesstätten und "Szenario B" (Wechselunterricht und Notbetreuung) in den staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen der letzten Woche ist am 13. Februar 2021 die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese bringt eine entscheidende Neuerung für unsere Wohnheime mit sich:
„… die Personen, die in Heimen für Menschen mit Behinderungen […] oder unterstützenden Wohnformen für Menschen mit Behinderungen […] tätig sind, haben an drei Tagen in der Woche, an welchen sie in den Einrichtungen […] tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.“
Das bedeutet, dass die Schnelltestung von Mitarbeitern in unseren Wohnheimen und Außenwohngruppen seit vergangenem Samstag verpflichtend ist. Jeder Mitarbeiter, der an mindestens drei Tagen einer Woche im Wohnheim arbeitet, muss sich an drei Tagen testen lassen. Wer nur einmal arbeitet, lässt sich einmal testen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 7. März 2021.
Außerdem bezieht sich die neue Verordnung auch noch einmal auf den Besuch in Wohnheimen:
„Übersteigt die aktuelle Inzidenzzahl 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche in der entsprechenden Gebietskörperschaft, in deren Gebiet die Einrichtung liegt [Landkreis Diepholz], so sind die Heimleitung oder die von dieser beauftragten Beschäftigten verpflichtet, den Besuchern sowie den Personen, die die Einrichtung betreten wollen, die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten, um den Besuch bei Bewohnern oder das Betreten zu ermöglichen. Ein Besuch und ein Betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermög-licht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachweist und die dem Tester-gebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 36 Stunden vor dem Besuch oder dem Betreten vorgenommen wurde.“
Das bedeutet: Zum Betreten des Wohnheims müssen Besucher bei einem Inzidenzwert über 50 auf jeden Fall einen negativen Test vorweisen. Dieser kann entweder bis zu 36 Stunden zuvor oder direkt von einem unserer Mitarbeiter vor Ort gemacht werden.
Die bisher geltenden Maßnahmen für alle Bereiche (siehe Updates vom 28.01.2021) werden nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 10. Februar zunächst bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Sollte die neue Niedersächsische Verordnung (tritt voraussichtlich am 13. Februar 2021 in Kraft) darüber hinaus noch etwas anderes ergeben, teilen wir dies umgehend mit.
Für unsere Wohnheime und das Ambulant Betreute Wohnen bringt die Corona-Verordnung vom 25. Januar 2021 keine neuen Maßnahmen mit sich. Alle bisherigen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 fortgeführt. Dies gilt auch für die Regelung der Delme-Werkstätten: Es obliegt den Beschäftigten selbst, ob sie in die Werkstätten gehen oder nicht.
Die Gemeinschafts- und Übernachtungsangebote unseres Familienentlastenden Dienstes können mindestens bis zum 14. Februar 2021 nicht stattfinden. Eine ambulante Betreuung wird weiterhin angeboten.
Die mobile Frühförderung findet unter Einhaltung weiterhin verschärfter infektionsschützender Maßnahmen statt.
Für die staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten Weserschule und Erlenschule gilt auch nach Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Verordnung (Stand: 25. Januar 2021) das sog. „Szenario B“: Es findet Unterricht im Wechsel statt und es wird eine Notbetreuung angeboten. Verschärfend ist die Aufhebung der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 hinzugekommen. Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind ausschließlich am Distanzlernen zu Hause teilnimmt.
Die Schulassistenz begleitet die Kinder entsprechend deren Beschulungsszenarien (ab dem Schuljahrgang 5 und in der Notbetreuung Wechselunterricht) im Präsenzunterricht. In Einzelfällen bzw. nach Befürworten seitens des Leistungsträgers findet eine Begleitung des Homelearnings zu Hause statt. Grundschüler und Schüler in Abschlussjahrgängen werden während der durchgehenden Präsenzbeschulung begleitet, sofern für sie nicht die ausgesetzte Präsenzpflicht in Anspruch genommen wird.
In den Kindergärten, Krippen und Horten der Lebenshilfe Syke gelten weiterhin alle bisher getroffenen Maßnahmen. Diese wurden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Darüber hinaus bringt die Corona-Verordnung vom 25. Januar 2021 in diesem Bereich keine Neuerungen mit sich.
Die Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lebenshilfe Syke empfiehlt gerade im Bereich der Verwaltung verstärkt Homeoffice einzusetzen oder die Anfangszeiten zu verschieben, damit möglichst wenige Personen gleichzeitig in einem Büro arbeiten. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass pro Person eine Raumgröße von 10 m² vorgeschrieben ist und somit in kleinen Büros nur noch eine Person ständig arbeiten darf.
Alle in der Verwaltung getroffenen Maßnahmen zum Tragen von medizinischen Masken sowie zur Veranstaltung von Videokonferenzen und zum Arbeiten aus dem Homeoffice gelten bis auf weiteres.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung zu den Beschlüssen des Bund-Länder-Treffens vom 19. Januar 2021 steht noch aus. Es lässt sich jedoch schon sagen, dass alle Maßnahmen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden. Dies gilt für die Verwaltung der Lebenshilfe Syke ebenso wie für die Bereiche Kindertagesstätten, Schulische Bildung und Frühförderung sowie Wohnen.
Ob es weitere Anpassungen geben wird, wissen wir, sobald die neue Niedersächsische Verordnung vorliegt.
In unseren Wohnheimen sowie im Ambulant Betreuten Wohnen findet die Betreuung natürlich auch weiterhin statt. Die Delme-Werkstätten nehmen ihren Betrieb am 11. Januar 2021 wieder auf. Es obliegt jedoch den Beschäftigten selbst, ob sie in die Werkstätten gehen oder nicht. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Mit der neuen Verordnung vom 10. Januar 2021 tritt zudem eine weitere Kontaktbeschränkung in Kraft. Auch im Wohnheim gilt: „ein Hausstand plus eine Person“ bzw. „eine Person plus ein Hausstand“. Dabei ist der jeweilige Bewohner als Einzelperson anzusehen, der Besuch von mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand empfangen darf. Bei Doppelzimmern sind beide Personen als ein Hausstand anzusehen, der Besuch nur von höchstens einer weiteren Person erhalten darf. Für private Zusammenkünfte außerhalb von Einrichtungen sind ebenfalls die Vorgaben in §6 zu beachten. Hiernach sind Besuche in einem anderen Hausstand außerhalb der Einrichtung nur durch eine Person zulässig. Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Für unseren Familienentlastenden Dienst bedeutet die aktuelle Pandemieentwicklung eine weitere Verlängerung der Schließung bis mindestens zum 31. Januar 2021. Die Gemeinschafts- und Übernachtungsangebote der Einrichtung lassen sich mit der Verordnung und einer Reduzierung der sozialen Kontakte leider weiterhin nicht vereinen.
Für die heilpädagogische Frühförderung bringt die Verordnung (Stand: 10. Januar 2021) auch in diesem Fall keine Neuerungen: Sie findet weiterhin in mobiler Form als Hausfrühförderung statt. Alle Maßnahmen unterliegen auch zukünftig den veränderten Verhaltens- und Hygieneanforderungen und werden mit eingeschränkten Möglichkeiten geleistet.
Auch unsere staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten Weserschule und Erlenschule wechseln zunächst ins „Szenario C“ (Distanzunterricht) mit Notbetreuung. Allerdings nur für eine Woche: Ab dem 18. Januar 2021 gilt „Szenario B“ (Wechselunterricht) mit Notbetreuung. Dabei wird nicht zwischen Primar-und Sekundarbereich unterschieden. Wie bisher ist eine Teilung der ohnehin kleineren Lerngruppen nur dann erforderlich, wenn die Raumgröße das Einhalten des Mindestabstands ansonsten nicht zulässt.
Die Schulassistenz ist auch mit der neuesten Verordnung wieder von der jeweiligen Interpretation und Umsetzung der kultusministeriellen Vorgaben/ Maßnahmen an den entsprechenden Schulen abhängig.
Die Kindergärten, Krippen und Horte der Lebenshilfe Syke wechseln mit der neuen Verordnung vom 10. Januar 2021 in das sogenannte „Szenario C“. Bis zum 31. Januar 2021 soll ausschließlich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen angeboten werden. Die höchstens zulässige Zahl der betreuten Kinder in einer in einer solchen Notgruppe beträgt in Krippen in der Regel 8 Kinder, in Kita-Gruppen (überwiegend Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) in der Regel 13 Kinder und im Hort in der Regel maximal 10 Kinder. Eine Überschreitung ist im Einzelfall – unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten – zulässig.
Die Notbetreuung soll wie schon im Frühjahr 2020 dazu dienen, die Kinder aufzunehmen:
Ferner können bei besonderen Härtefällen auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
Heilpädagogischen Kindertagesstätten sowie Sprachheilkindergärten sind von der Betriebsuntersagung ausgenommen.
In Anbetracht der derzeitigen Pandemielage wurde festgelegt, dass wiederkehrende Besprechungen mit mehreren Personen bis auf weiteres ausschließlich als Videokonferenz stattfinden. Darüber hinaus angesetzte Besprechungen finden als Videokonferenz statt, wenn mehr als drei Leitungs- oder Stabsstelleninhaber teilnehmen. Mit dieser Maßnahme soll umfangreichen Quarantäneanordnungen durch das Gesundheitsamt vorgebeugt werden.
Diese Regelung zur Durchführung von Besprechungen empfehlen wir auch allen anderen Einrichtungen der Lebenshilfe Syke. Auf Präsenzveranstaltungen sollte vorerst komplett verzichtet werden.
Außerdem wird allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle nun auch dienstags und donnerstags, somit an allen Arbeitstagen der Woche, die Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice eröffnet. Auch diese Maßnahme gilt bis auf weiteres.
Die Betreuung in unseren Wohnheimen sowie im Ambulant Betreuten Wohnen findet natürlich weiterhin statt. Uns wurde parallel zur neuen Corona-Verordnung sehr kurzfristig mitgeteilt, dass die Delme-Werkstätten vom 17. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen. Es wird jedoch eine Notbetreuung für die Beschäftigten der Delme geben. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung im Wohnheim, beispielsweise durch Personalmangel, nicht sichergestellt werden kann.
Für unseren Familienentlastenden Dienst (FED) bedeutet die aktuelle Pandemieentwicklung eine Schließung bis mindestens zum 10. Januar 2021. Die neue Verordnung und eine Reduzierung der sozialen Kontakte lassen sich mit dem Angebot des FED derzeit leider nicht vereinen.
Für die heilpädagogische Frühförderung bringt die neue Verordnung keine direkten Veränderungen mit sich. Sie wird weiterhin in mobiler Form als Hausfrühförderung geleistet. Pandemiebedingt finden alle Maßnahmen bis auf weiteres unter veränderten Verhaltens- und Hygieneanforderungen und mit eingeschränkten Möglichkeiten statt.
Bei den staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten Weserschule und Erlenschule verhält es sich ähnlich wie bei den Kindertagesstätten: Die neue Verordnung bringt zunächst keine Veränderung mit sich. Die kultusministeriellen Vorgaben stellen jedoch veränderte Vorgehensweisen zur Kontaktreduzierung und zur Minimierung/Eindämmung des Infektionsgeschehens dar. Hier bleibt Interpretationsspielraum und es ist wenig konkret formuliert. Bereits am Freitag, 11. Dezember, wurden die Eltern darüber informiert, die Kinder und Jugendlichen nach Möglichkeit ab dieser Woche zu Hause zu betreuen und Homeschooling-Angebote zu nutzen. In den Tagesbildungsstätten soll es ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zu den regulären Weihnachtsferien sowie auch nach der Schließzeit der Einrichtungen bis zum 10. Januar 2021 nur eine Betreuung in wenigen Fällen geben. Außerhalb der Ferien/Schließzeit sind die Schulen grundsätzlich geöffnet, jedoch ist die Präsenzpflicht ausgesetzt. Die Eltern sind angehalten, wo immer dies möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Sollen Kinder in der Schule betreut werden, muss dies zuvor in der Einrichtung angemeldet werden.
Schulassistenzleistungen sind in dieser Zeit von der jeweiligen Interpretation und Umsetzung der kultusministeriellen Vorgaben/Maßnahmen an den entsprechenden Schulen abhängig. Hier bleibt abzuwarten wie die Ausgestaltung aussehen wird.
Laut der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen (Stand: 15.12.2020) sollen die Kindergärten, Krippen und Horte der Lebenshilfe Syke grundsätzlich den „Regelbetrieb in Zeiten von Corona“ aufrechterhalten. Es gibt für alle Kinder ein Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung. In Niedersachsen gilt weiterhin der sehr ausdifferenzierte Stufenplan, der jeweilige Szenarienwechsel anhand objektiver Inzidenzwerte vorschreibt.
Der Appell der Regierung lautet jedoch, dass ab dem 16. Dezember eine allgemeine Kontaktreduktion stattfinden soll. Daher haben alle Kindertagesstätten sowie die Horte der Lebenshilfe Syke bereits am Montag, 14. Dezember, Elternbriefe geschrieben und verteilt, mit der dringlichen Bitte die Kinder ab Mittwoch, 16. Dezember, zu Hause zu betreuen. Der Betrieb wird damit zwar weitestgehend heruntergefahren, die Einrichtungen sind aber nicht komplett geschlossen.
Wir hoffen auf eine geringe Zahl an Kindern, die außerhalb der regulären Schließzeiten bis zum 22. Dezember 2020 und vom 5. bis zum 10. Januar 2021 die Notbetreuung in unseren Einrichtungen besuchen. Feststeht: Kein Kind, dass auf die Betreuung angewiesen ist und dessen Eltern keine selbstständige Betreuung sicherstellen können, wird im Regen stehen gelassen.
Für die Arbeit in der Verwaltung hat die neue Corona-Verordnung keine speziellen Auswirkungen. Weiterhin besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit an bis zu drei Tagen in der Woche aus dem Homeoffice zu arbeiten. Dienstag und Donnerstag bleiben Präsenztage. Konferenzen finden nach Möglichkeit per Video statt. Zwischen Weihnachten und Silvester ist die Geschäftsstelle nur minimal besetzt, der Großteil der Mitarbeiter hat Urlaub oder arbeitet aus dem Homeoffice.
Anfang Oktober wurde die Trennung der Geschäftsstelle in zwei Teams offiziell aufgehoben. In den Wochen zuvor wurde – wie in allen Einrichtungen der Lebenshilfe Syke – ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, das von diesem Zeitpunkt an als Basis für die tägliche Zusammenarbeit in der Verwaltung dient. Nach den Entwicklungen der vergangenen Wochen besteht nun wieder die Möglichkeit für alle Mitarbeiter der Verwaltung vermehrt aus dem Homeoffice zu arbeiten. Konferenzen finden nach Möglichkeit per Video statt.
Für die Kindergärten, Krippen und Horte der Lebenshilfe Syke gilt, wie bei allen Kitas in Niedersachsen, seit dem 01.08.2020 wieder der "Regelbetrieb in Zeiten von Corona".
"Regelbetrieb in Zeiten von Corona" bedeutet, dass alle Kinder ein Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung bekommen. Dennoch betreuen unsere Kitas vorwiegend im Kohortenprinzip. Auf diese Weise müssen in Coronafällen lediglich einzelne Gruppen geschlossen werden. Der Betreuungsumfang entspricht grundsätzlich dem der Regelbetreuung vor der Ausbreitung des Coronavirus. Damit ist das niedersächsische Kindertagesstättengesetz wieder zu beachten. Es kann allenfalls aufgrund konkreter Personalausfälle, die nicht kompensiert werden können, im konkreten Einzelfall zu Abweichungen und an einzelnen Tagen möglicherweise zu Gruppenschließungen kommen.
Frühförderung findet seit Sommer wieder in mobiler Form als Hausfrühförderung statt. Die zusätzlich zur Einzelfrühförderung konzipierten unterschiedlichen Gruppenangebote sind hinsichtlich ihrer Durchführung von der jeweiligen Infektionslage abhängig. Da die Gruppen u.a. auch in Räumen unserer Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden, sind wir hierbei von der Bewertung der aktuellen Lage abhängig und es kommt zeitweise zu Ausfällen. Pandemiebedingt finden alle Maßnahmen unter veränderten Verhaltens- und Hygieneanforderungen und mit eingeschränkten Möglichkeiten statt.
In den Tagesbildungsstätten Weserschule und Erlenschule findet der sog. „eingeschränkte Regelbetrieb“ nach Modell „A“ statt. Durch das Kultusministerium sind unterschiedliche Beschulungsszenarien „A, B, C“ konzipiert. Je nach Infektionslage vor Ort, die in jedem Szenarium einer von drei Stufen zugeordnet ist, sind die entsprechend der Stufe im jeweiligen Szenarium zu treffenden infektionsschützenden Maßnahmen, wie z. B. das durchgängige Tragen von MNS-Masken im Unterricht, detailliert im niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona – Schule festgelegt. Die Szenarien „B“ und „C“ können in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen bzw. der Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen durch das Gesundheitsamt kurzfristig und wiederum nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes in das Wechselmodell „B“ , einer Kombination von Präsenzbeschulung und Homelearning, oder in das Modell „C“, welches Beschulung im ausschließlichen Homelearning vorsieht, überführt werden. Wir richten unser Handeln an den jeweils vorgegebenen Bestimmungen seitens des Kultusministeriums bzw. des Gesundheitsamtes aus.
Schulassistenzleistungen werden regulär unter Anwendung der jeweils gültigen Bestimmungen erbracht. Die Durchführung findet analog zur jeweiligen Beschulungssituation (A, B, C) an der entsprechenden Schule bzw. in Einzelfällen auch zu Hause in der Begleitung des Distanzlernens statt.
Schon seit dem Ende der Sommerferien besuchen unsere Betreuten wieder regelmäßig die Delme Werkstätten und im September konnten wir unsere Besuchsregelung in den Wohnheimen dahingehend ausweiten, dass jetzt auch wieder Besuche in den Zimmern möglich sind. Weiterhin ist es aber notwendig, dass die Besuche angemeldet und dokumentiert werden um einen geordneten Ablauf sicherzustellen und ein etwaiges Infektionsgeschehen nachverfolgen zu können. Unsere Ausgangsregelungen konnten wir mittlerweile dahingehend ausweiten, dass jetzt auch bei Einhaltung der definierten Regeln ein Ausgang über Nacht möglich ist.
Ursprünglich war geplant, dass wir mit unserem Familienentlastenden Dienst (FED) ab November wieder ein Betreuungsangebot mit Übernachtungsmöglichkeit vorhalten können. Hierfür wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Leider hat uns die aktuelle Pandemieentwicklung einen Strich durch die Rechnung gemacht und wir müssen erneut abwarten, wann die Infektionslage wieder Übernachtungen im FED ermöglicht. Alternativ bietet der FED eine stundenweise Betreuung für ausgewählte Personenkreise in den Räumlichkeiten an der La-Chartre-Straße an.
Zurzeit erarbeiten wir ein Testkonzept zur Nutzung von PoC-Antigen-Tests (sogenannte Schnelltests). Grundlage für dieses Konzept ist die Coronavirus-Testverordnung vom 14. Oktober 2020. Wir beabsichtigen, zukünftig alle Betreuten sowie die Mitarbeitenden in den Wohnheimen wöchentlich und bei Bedarf zu testen. Darüber hinaus möchten wir auch unseren Besuchern die Möglichkeit eröffnen getestet zu werden. Selbstverständlich werden die Tests nur mit Zustimmung der betroffenen Personen durchgeführt. Sobald das Konzept erstellt ist werden wir einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsamt stellen und gleichzeitig die ersten Tests bestellen.
Für die Kindergärten, Krippen und Horte der Lebenshilfe Syke gilt , wie bei allen Kitas in Niedersachsen, ab dem 01. August 2020 wieder der "Regelbetrieb in Zeiten von Corona".
"Regelbetrieb in Zeiten von Corona" bedeutet, dass alle Kinder ein Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung bekommen. Der Betreuungsumfang entspricht grundsätzlich dem der Regelbetreuung vor der Ausbreitung des Coronavirus. Damit ist das niedersächsische Kindertagesstättengesetz wieder zu beachten. Es kann allenfalls aufgrund konkreter Personalausfälle, die nicht kompensiert werden können, im konkreten Einzelfall zu Abweichungen und an einzelnen Tagen möglicherweise zu Gruppenschließungen kommen.
Frühförderung findet, pandemiebedingt, unter veränderten Verhaltens- und Hygieneanforderungen wieder in mobiler Form statt.
In den Tagesbildungsstätten Weserschule und Erlenschule findet der sog. „eingeschränkte Regelbetrieb“ nach Modell „A“ statt. Durch das Kultusministeriums sind unterschiedliche Beschulungsszenarien „A,B,C“ konzipiert. Je nach Infektionslage vor Ort kann die Beschulungssituation in das Wechselmodell „B“ , einer Kombination von Präsenzbeschulung und Homelearning, oder in das Modell „C“, welches Beschulung im ausschließlichen Homelearning vorsieht, überführt werden. Wir richten unser Handeln an den jeweils vorgegebenen Bestimmungen seitens des Kultusministeriums bzw. des Gesundheitsamtes aus.
Schulassistenzleistungen finden regulär unter Anwendung der jeweils gültigen Bestimmungen statt.
In den Wohnheimen gilt nach wie vor ein Besuchs- und Betretungsverbot, wobei wir mittlerweile die eine oder andere Ausnahmeregelung finden durften. So können die Betreuten beispielsweise seit dem 20. Mai wieder Besuch bekommen und seit der vergangenen Woche gibt es sogar eine Ausgangsregelung, wonach die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen in Begleitung das Außengelände der Wohneinrichtungen verlassen dürfen. Eine Beschäftigung in der Werkstatt ist zurzeit noch nicht möglich, da hierfür sichergestellt werden muss, dass unsere Betreuten nur gemeinsam mit ihren Mitbewohnern und getrennt von anderen Personen beschäftigt oder betreut werden – an einer entsprechenden Lösung wird in den Delme-Werkstätten mit Hochdruck gearbeitet.
Der Familienentlastende Dienst (FED) ist leider weiterhin geschlossen und es zeichnet sich auch nicht ab, wann das Angebot wieder starten kann. Aktuell ist es so, dass eine Aufnahme nur unter Quarantänebedingungen erfolgen könnte, was von uns an dieser Stelle nicht geleistet werden kann. Wir wissen, dass viele Familien darauf warten, die Angebote des FED wieder nutzen zu können und werden den Betrieb wieder aufnehmen, sobald es möglich ist.
Im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) hingegen ist es so, dass das Betreuungsniveau beinahe schon das Normalniveau erreicht hat. Auch an der Schloßweide sind die meisten Mieter bereits in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Das Mitarbeiterteam des ABW arbeitet dennoch weiterhin in zwei getrennten Gruppen, damit im Falle einer Infektion nicht das komplette Team in Quarantäne muss und folglich niemand mehr die notwendige Betreuung übernehmen kann.
Die Kindertagesstätten haben nach ihrer Schließung zunächst nur eine geringe Notbetreuung angeboten. Seit über 6 Wochen steigt die Anzahl der Kinder in der Notbetreuung allerdings stetig. Die heilpädagogischen- und sprachheilpädagogischen Gruppen sind seit dem 11. Mai 2020 wieder im Regelbetrieb.
Die anderen Kindertagesstätten bleiben voraussichtlich bis zum 31. Juli 2020 in der Notbetreuung. Die dynamische Entwicklung bei der Organisation der Notbetreuung fordert die Leitungskräfte vor Ort sehr. Es ist eine große Herausforderung, den Interessen und Wünschen unserer Eltern nachzukommen, wir halten uns in jedem Einzelfall immer an die Vorgaben der Kommunen bzw. der Landesregierung.
Die Tagesbildungsstätten haben den Schulbetrieb in Form von Präsenzunterricht wieder aufgenommen. Dabei orientieren sie sich an dem vom Kultusministerium herausgegebenen Plan hinsichtlich des stufenweisen Einstiegs. Beschulung findet seitdem in verschiedenen Formen parallel statt: Neben dem Präsenzunterricht in verkleinerten Gruppen wird das Homelearing der Schüler auch weiterhin konzipiert und begleitet. Notbetreuungsgruppen bestehen entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums fort.
Schulassistenzleistungen werden analog zum Wiederanlaufen des Schulbetriebes geleistet. Zum Teil findet Schulassistenz in den schulischen Notbetreuungsgruppen und auch Zuhause in der Begleitung der Schüler beim Homelearning statt.
Die Frühen Hilfen haben die mobile Hausfrühförderung wieder aufgenommen.
Am 17. April 2020 wurde die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen. Daraus ergibt sich für unsere Einrichtungen die Fortsetzung der Betreuungseinschränkungen sowie der Besuchs- und Betretungsverbote.
Auf der Grundlage der fachlichen- und fachaufsichtlichen Weisungen der zuständigen Ministerien des Landes Niedersachsen und der Landkreise Diepholz und Nienburg sowie der derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen, haben wir folgende Maßnahmen getroffen:
Auf der Grundlage der fachlichen- und fachaufsichtlichen Weisungen der zuständigen Ministerien des Landes Niedersachsen und der Landkreise Diepholz und Nienburg sowie der derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen, haben wir folgende Maßnahmen getroffen:
Unsere Einrichtungen und Dienste, sowie die Geschäftsstelle sind selbstverständlich weiterhin erreichbar. Wir bitten im Bedarfsfall zur Kontaktaufnahme vorrangig E-Mail zu verwenden. Telefonischer Kontakt kann insbesondere in den geschlossenen Einrichtungen nicht durchgehend gewährleistet werden. Von persönlichen Kontakt bitten wir Sie zurzeit abzusehen.